Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache. Nachstehend gebe ich in allgemeiner Form zu bedenken, was bei jeder rechtlichen Streitigkeit zu berücksichtigen ist.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Das ist theoretisch jedem bekannt. Das bedeutet, dass man sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht passiv verhalten und darauf vertrauen darf, dass man ja Recht habe. Im deutschen Zivilprozess gilt die sog. Parteimaxime. Danach darf das Gericht nur das berücksichtigen, was vorgetragen ist. Umgekehrt muss das Gericht dasjenige der Urteilsfindung zu Grunde legen, was unwidersprochen vorgetragen ist.
Ihr Anwalt sorgt dafür, dass alles vorgetragen wird, was zur Stützung Ihres Anspruchs erforderlich ist - aber auch möglichst nichts mehr. Er sorgt auch dafür, dass falscher Vortrag der Gegenseite bestritten wird.
In anderen Gerichtszweigen ist das Gericht weitergehend gehalten, den Sachverhalt selbst zu ermitteln. Auch hier ist das Gericht aber darauf angewiesen, dass es die nötigen Informationen erhält. Das kann Ihr Anwalt einfach besser.
Berücksichtigen Sie, dass das Gericht nur den beiderseitigen Vortrag einer Entscheidung zu Grunde legen darf und davon nur das, was entweder unstreitig oder bewiesen ist. Sie erkennen dann, dass in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen das Gericht in der Entscheidung notgedrungen von Sachverhalten ausgehen muss, die letztlich nicht den Tatsachen entsprechen. Daraus resultiert die Erkenntnis, dass man von einem Gericht nicht immer ein gerechtes sondern nur ein richtiges Urteil erwarten darf.
Behält man das im Auge, ist eine außergerichtliche Einigung häufig besser als ein Urteil. Entgegen landläufiger Meinung ist Ihr Anwalt nicht an Prozessen sondern in erster Linie an einem für seinen Mandanten günstigen Ergebnis interessiert.